Sozialabgaben
Situation ab dem 1. Januar 2025 (Index 944,43)
Beitragssatz (1)
Art der Versicherung | Beitragssatz | Arbeitgeberanteil | Arbeitnehmeranteil |
Rentenversicherung | 16,00% | 8,00% | 8,00% |
Krankenversicherung – Anteil für die Gesundheitskasse (2) | 6,10% (3) | 3,05% | 3,05% |
Krankenversicherung – Anteil für die « Mutualité des employeurs » | / | Abhängig von der Risikoklasse (4) | / |
Unfallversicherung | individueller Beitragssatz (5) | ||
Arbeitsmedizin (6) | STI: 0,13% (7) / STM: 0,14% | ||
Pflegeversicherung (8) | 1,40% | / | 1,40% |
(1) Ausschließlich anwendbar im Rahmen einer « Hauptanstellung ».
(2) Anwendbarer Beitragssatz für Vorruheständler, gelegentliche Zuwendungen und Entschädigungen, sowie Jahresabschlussprämien: 5,60%, davon Arbeitgeberbeitrag: 2,80%; Arbeitnehmerbeitrag: 2,80%.
(3) 6,10% davon 5,60% für Sachleistungen und 0,50% für Geldleistungen.
(4) Die Beitragssätze der « Mutualité des employeurs » sind folgende:
«Finanzielle Abwesenheitsrate» | 0% – <0,65% | 0,65% – <1,60% | 1,60% – <2,50% | ≥2,50% |
Beitragssatz | 0,07% | 0,99% | 1,48% | 2,64% |
(5) Seit dem Geschäftsjahr 2019 wird der aktuelle Einzelbeitragssatz durch ein Bonus-Malus-System ersetzt, durch das der individuelle Beitragssatz jedes Beitragszahlers (Arbeitgeber und Selbständige) je nach Kosten der Leistungen für Arbeitsunfälle während des Beobachtungszeitraums verringert oder erhöht werden kann. Der für das Jahr 2024 auf 0,70% festgelegte Einzelbeitragssatz wird somit für jeden Beitragszahler mit seinem Bonus-Malus-Faktor multipliziert, der die Werte 0,85; 1,0; 1,1; 1,3 oder 1,5 annehmen kann. Jeder Beitragende sollte im Rahmen der Einführung des Bonus-Malus-Systems ein Informationsschreiben über seinen individuellen Beitragssatz erhalten.
(6) Diese Beitragssätze gelten nur für die Unternehmen die dem STI oder dem STM angeschlossen sind.
(7) Vorbehaltlich der Annahme dieses Beitragssatzes durch die Generalversammlung des STI.
(8) 1,40% des Bruttoeinkommens nach Abzug eines Freibetrags in Höhe eines Viertels des Mindestlohns für unqualifizierte Arbeitnehmer (659,45 EUR).
Mindest- und Höchstbeträge
Art der Versicherung | Monatlicher Mindestbetrag | Monatlicher Höchstbetrag (9) |
Krankenversicherung | Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 279,30 EUR Index 100,
demnach auf Basis von Index 944,43: 2.637,79 EUR für Arbeitnehmer ab 18 Jahren: 2.637,79 EUR für Arbeitnehmer zwischen 17 und 18 Jahren: 2.110,23 EUR für Arbeitnehmer zwischen 15 und 17 Jahren: 1.978,34 EUR |
Das Fünffache des gesetzlichen Mindestlohns für unqualifizierte Arbeitnehmer: 13.188,96 EUR
Index 944,43 |
Rentenversicherung | ||
Unfallversicherung | ||
Arbeitsmedizin |
(9) Der jährliche Höchstbetrag für die verschiedenen Arten der Sozialversicherungen entspricht dem Zwölffachen des monatlichen Höchstbetrags. Dieser Höchstbetrag gilt jedoch nicht für die Pflegeversicherung.
Gesetzlicher Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn (aktueller Indexstand 944,43) beträgt ab dem 1. Januar 2025:
Unqualifizierte Arbeitnehmer (279,30 EUR, Index 100) | ||
Monatslohn | Stundenlohn | |
18 Jahre | 2.637,79 EUR | 15,2473 EUR |
17 Jahre | 2.110,23 EUR | 12,1979 EUR |
15 und 16 Jahre | 1.978,34 EUR | 11,4355 EUR |
Der gesetzliche Mindestlohn für qualifizierte Arbeitnehmer, aufgrund von Artikel L. 222-4. des Arbeitsgesetzbuchs, beträgt ab dem 1. Januar 2025:
3.165,35 EUR
Um als qualifiziert zu gelten, muss der Arbeitnehmer:
- für den auszuübenden Beruf über ein anerkanntes offizielles Zeugnis verfügen, das mindestens dem Zeugnis über fachliche und berufliche Befähigung (certificat d’aptitude technique et professionnelle – CATP) oder dem Diplom über die berufliche Reife (diplôme d’aptitude professionnelle – DAP) des luxemburgischen allgemeinen Sekundarunterrichts entspricht;
- oder über ein Zeugnis über die praktisch-handwerkliche Befähigung (certificat de capacité manuelle – CCM) oder ein Berufsbefähigungszeugnis (certificat de capacité professionnelle – CCP) verfügen und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in dem betreffenden Handwerk nachweisen können;
- oder über ein Zeugnis über den Erwerb fachlicher und technischer Grundfertigkeiten (certificat d’initiation technique et professionnelle – CITP) verfügen und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in dem betreffenden Handwerk oder Beruf nachweisen können;
- oder, sofern er über kein Zeugnis verfügt, mindestens 10 Jahre Berufserfahrung nachweisen können (wenn es ein Zeugnis gibt, mit dem die erforderliche Qualifikation abgeschlossen wird);
- oder mindestens 6 Jahre Berufserfahrung in einem Handwerk nachweisen können, das eine gewisse fachliche Fähigkeit erfordert und in dem die entsprechende Ausbildung nicht durch die Ausstellung eines offiziellen Zeugnisses abgeschlossen wird.
Lohn von Schülern und Studenten während den Schulferien
Der Lohn des Schülers oder des Studenten darf nicht niedriger als 80% des gesetzlichen Mindestlohns für unqualifizierte Arbeitnehmer sein. Aufgrund des aktuellen Indexes 944,43 hat der Schüler/Student Anrecht auf die Mindestbeträge die in nachfolgender Tabelle, gestaffelt nach Alter, angegeben sind.
Lohn der Schüler und Studenten bei Indexstand 944,43 | ||
Monatslohn | Stundenlohn | |
18 Jahre | 2.110,23 EUR | 12,1979 EUR |
17 Jahre | 1.688,19 EUR | 9,7583 EUR |
15 und 16 Jahre | 1.582,68 EUR | 9,1484 EUR |
Vergütung für die im Unternehmen beschäftigten Praktikanten
Praktikanten, deren Praktikum mindestens 4 Wochen dauert, haben Anspruch auf die in der folgenden Tabelle aufgeführten Mindestbeträge, gestaffelt nach der Dauer des Praktikums.
Vergütung der Praktikanten bei Indexstand 944,43 | ||
Monatslohn | Stundenlohn | |
30 % des sozialen Mindestlohnes für unqualifizierte Arbeitnehmer bei einem Pflichtpraktikum von ≥ 4 Wochen | 791,34 EUR | 4,5742 EUR |
40 % des sozialen Mindestlohnes für unqualifizierte Arbeitnehmer bei einem praktischen Praktikum von 4-12 Wochen | 1.055,12 EUR | 6,0989 EUR |
40 % des sozialen Mindestlohnes für qualifizierte (10) Arbeitnehmer bei einem praktischen Praktikum von 4-12 Wochen | 1.266,14 EUR | 7,3187 EUR |
75 % des sozialen Mindestlohnes für unqualifizierte Arbeitnehmer bei einem praktischen Praktikum von ≥ 12-26 Wochen | 1.978,34 EUR | 11,4355 EUR |
75 % des sozialen Mindestlohnes für qualifizierte (10) Arbeitnehmer bei einem praktischen Praktikum von ≥ 12-26 Wochen | 2.374,01 EUR | 13,7226 EUR |
(10) Für Praktikanten, die einen ersten Hochschul- oder Universitätsstudiengang erfolgreich abgeschlossen haben, ist der Referenzlohn der soziale Mindestlohn für qualifizierte Arbeiternehmer (wie in Artikel L. 152-8. des Arbeitsgesetzbuches vorgegeben).