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Ein Gesetz zur Förderung von Unternehmensinvestitionen in der COVID-19 Ära

Digitalisierung & Innovation

Der Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums zur Förderung von Unternehmensinvestitionen in der COVID-19-Ära wurde am 22. Juli 2020 von der Abgeordnetenkammer verabschiedet. Dieses neue Gesetz ist Teil der Regierungsinitiative „Neistart Lëtzebuerg“ und zielt darauf ab, Unternehmen, die unter den Auswirkungen der COVID-19-Krise gelitten haben, als Gegenleistung für Subventionen zur Durchführung von Projekten zur wirtschaftlichen Entwicklung, zur Digitalisierung oder zum Umweltschutz zu ermutigen.

In diesem Rahmen hat die FEDIL zusammen mit dem Wirtschaftsministerium ein Video produziert, das die drei vorgesehenen Hilfsarten vorstellt.

Drei Arten von Hilfe sind vorgesehen

  • Investitionsbeihilfen für Entwicklungsprojekte, bis zu 30 % der Projektkosten (je nach Unternehmensgröße), mit einer Erhöhung der Beihilfen für Projekte in der Kreislaufwirtschaft um 20 %;
  • Investitionsbeihilfen für Prozess- und organisatorische Innovationsprojekte bis zu 50% der Projektkosten;
  • Investitionsbeihilfen für Energieeffizienzprojekte oder für Projekte zur Verbesserung der Energieeffizienz oder zur Überschreitung von Normen bis zu 50% der Projektkosten.

Die Beihilferegelung tritt in den nächsten Tagen in Kraft und Anträge können ab 27. Juli 2020 elektronisch über die Plattform MyGuichet.lu eingereicht werden.

Einzelheiten werden demnächst auf guichet.lu verfügbar sein. Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, sich an georges.santer@fedil.lu oder an das Ministerium für Wirtschaft sowie an Luxinnovation zu wenden.

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