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Sozialparameter anwendbar ab dem 1. Januar 2018

Arbeitsverhältnisse & Talente

Sozialabgaben

Situation ab 1. Januar 2018 (Index 794,54)

Beitragssatz 1)

Art der Versicherung Beitragssatz Arbeitgeberanteil Arbeitnehmeranteil
Rentenversicherung 16,00%   8,00%   8,00%
Krankenversicherung – Anteil für die Gesundheitskasse 2)   6,10% 3)   3,05%   3,05%
Krankenversicherung – Anteil für die « Mutualité des employeurs » / Abhängig von der Risikoklasse 4) /
Unfallversicherung 0,90%
Arbeitsmedizin 5) STI: 0,10% / STM: 0,11%
Pflegeversicherung 6)   1,40% /   1,40%

1)               Ausschließlich anwendbar im Rahmen einer « Hauptanstellung ».

2)               Anwendbarer Beitragssatz für Vorruheständler, gelegentliche Zuwendungen und Entschädigungen, sowie Jahresabschlussprämien: 5,60%, davon Arbeitgeberbeitrag: 2,80%; Arbeitnehmerbeitrag: 2,80%.

3)               6,10% davon 5,60% für Sachleistungen und 0,50% für Geldleistungen.

4)               Die Beitragssätze der « Mutualité des employeurs » sind folgende:

« Finanzielle Abwesenheitsrate » 0% – <0,65% 0,65% – <1,60% 1,60% – <2,50% ≥2,50%
Beitragssatz 0,46% 1,16% 1,77% 2,95%

5)               Diese Beitragssätze gelten nur für die Unternehmen die dem STI oder dem STM angeschlossen sind.

6)               1,40% des Bruttoeinkommens nach Abzug eines Freibetrags in Höhe eines Viertels des Mindestlohns (499,65 EUR).

Mindest- und Höchstbeträge

Art der Versicherung Monatlicher Mindestbetrag Monatlicher Höchstbetrag 1)
Krankenversicherung Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 251,54 EUR Index 100,

demnach auf Basis von Index 794,54: 1.998,59 EUR

für Arbeitnehmer ab 18 Jahren:

1.998,59 EUR

für Arbeitnehmer zwischen 17 und 18 Jahren: 1.598,87 EUR

für Arbeitnehmer zwischen 15 und 17 Jahren: 1.498,94 EUR

Das Fünffache des gesetzlichen Mindestlohns: 9.992,93 EUR

Index 794,54

1             Der jährliche Höchstbetrag für die verschiedenen Arten der Sozialversicherungen entspricht dem Zwölffachen des gesetzlichen Mindestlohns. Dieser Höchstbetrag gilt jedoch nicht für die Pflegeversicherung.

Gesetzlicher Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn (aktueller Indexstand 794,54) beträgt seit dem 1. Januar 2017:

 

Unqualifizierte Arbeitnehmer (251,54 EUR, Index 100)
Monatslohn Stundenlohn
18 Jahre 1.998,59    EUR 11,5525  EUR
17 Jahre 1.598,87  EUR     9,2420  EUR
15 und 16 Jahre 1.498,94    EUR     8,6644   EUR

Der gesetzliche Mindestlohn für qualifizierte Arbeitnehmer, aufgrund von Artikel L. 222-4. des Arbeitsgesetzbuchs, beträgt seit dem 1. Januar 2017:

2.398,30 EUR

Um als qualifiziert zu gelten, muss der Arbeitnehmer:

  1. für den auszuübenden Beruf über ein anerkanntes offizielles Zeugnis verfügen, das mindestens dem Zeugnis über fachliche und berufliche Befähigung (certificat d’aptitude technique et professionnelle – CATP) oder dem Diplom über die berufliche Reife (diplôme d’aptitude professionnelle – DAP) des luxemburgischen technischen Sekundarunterrichts entspricht;
  2. oder über ein Zeugnis über die praktisch-handwerkliche Befähigung (certificat de capacité manuelle – CCM) oder ein Berufsbefähigungszeugnis (certificat de capacité professionnelle – CCP) verfügen und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in dem betreffenden Handwerk nachweisen können;
  3. oder über ein Zeugnis über den Erwerb fachlicher und technischer Grundfertigkeiten (certificat d’initiation technique et professionnelle – CITP) verfügen und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in dem betreffenden Handwerk oder Beruf nachweisen können;
  4. oder, sofern er über kein Zeugnis verfügt, mindestens 10 Jahre Berufserfahrung nachweisen können (wenn es ein Zeugnis gibt, mit dem die erforderliche Qualifikation abgeschlossen wird);
  5. oder mindestens 6 Jahre Berufserfahrung in einem Handwerk nachweisen können, das eine gewisse fachliche Fähigkeit erfordert und in dem die entsprechende Ausbildung nicht durch die Ausstellung eines offiziellen Zeugnisses abgeschlossen wird.

Lohn von Schülern und Studenten während den Schulferien

Der Lohn des Schülers oder des Studenten darf nicht niedriger als 80% des gesetzlichen Mindestlohns sein. Aufgrund des aktuellen Indexes 794,54 hat der Schüler/Student Anrecht auf die Mindestbeträge die in nachfolgender Tabelle, gestaffelt nach Alter, angegeben sind.

Lohn der Schüler und Studenten bei Indexstand 794,54
Monatslohn Stundenlohn
18 Jahre 1.598,87   EUR 9,2420      EUR
17 Jahre 1.279,09   EUR 7,3936   EUR
15 und 16 Jahre 1.199,15    EUR 6,9315  EUR
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