Sozialabgaben
Situation ab 1. August 2018 (Index 814,40)
Beitragssatz 1)
Art der Versicherung | Beitragssatz | Arbeitgeberanteil | Arbeitnehmeranteil |
Rentenversicherung | 16,00% | 8,00% | 8,00% |
Krankenversicherung – Anteil für die Gesundheitskasse 2) | 6,10% 3) | 3,05% | 3,05% |
Krankenversicherung – Anteil für die « Mutualité des employeurs » | / | Abhängig von der Risikoklasse 4) | / |
Unfallversicherung | 0,90% | ||
Arbeitsmedizin 5) | STI: 0,10% / STM: 0,11% | ||
Pflegeversicherung 6) | 1,40% | / | 1,40% |
1) Ausschließlich anwendbar im Rahmen einer « Hauptanstellung ».
2) Anwendbarer Beitragssatz für Vorruheständler, gelegentliche Zuwendungen und Entschädigungen, sowie Jahresabschlussprämien: 5,60%, davon Arbeitgeberbeitrag: 2,80%; Arbeitnehmerbeitrag: 2,80%.
3) 6,10% davon 5,60% für Sachleistungen und 0,50% für Geldleistungen.
4) Die Beitragssätze der « Mutualité des employeurs » sind folgende:
« Finanzielle Abwesenheitsrate » | 0% – <0,65% | 0,65% – <1,60% | 1,60% – <2,50% | ≥2,50% |
Beitragssatz | 0,46% | 1,16% | 1,77% | 2,95% |
5) Diese Beitragssätze gelten nur für die Unternehmen die dem STI oder dem STM angeschlossen sind.
6) 1,40% des Bruttoeinkommens nach Abzug eines Freibetrags in Höhe eines Viertels des Mindestlohns (512,14 EUR).
Mindest- und Höchstbeträge
Art der Versicherung | Monatlicher Mindestbetrag | Monatlicher Höchstbetrag 1) |
Krankenversicherung | Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 251,54 EUR Index 100,
demnach auf Basis von Index 814,40: für Arbeitnehmer ab 18 Jahren: für Arbeitnehmer zwischen 17 und 18 Jahren: für Arbeitnehmer zwischen 15 und 17 Jahren: |
Das Fünffache des gesetzlichen Mindestlohns: 10.242,71 EURIndex 814,40 |
Rentenversicherung | ||
Unfallversicherung | ||
Arbeitsmedizin |
1 Der jährliche Höchstbetrag für die verschiedenen Arten der Sozialversicherungen entspricht dem Zwölffachen des gesetzlichen Mindestlohns. Dieser Höchstbetrag gilt jedoch nicht für die Pflegeversicherung.
Gesetzlicher Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn (aktueller Indexstand 814,40) beträgt seit dem 1. August 2018:
Unqualifizierte Arbeitnehmer (251,54 EUR, Index 100) | ||
Monatslohn | Stundenlohn | |
18 Jahre | 2.048,54 EUR | 11,8413 EUR |
17 Jahre | 1.638,83 EUR | 9,4730 EUR |
15 und 16 Jahre | 1.536,41 EUR | 8,8810 EUR |
Der gesetzliche Mindestlohn für qualifizierte Arbeitnehmer, aufgrund von Artikel L. 222-4. des Arbeitsgesetzbuchs, beträgt seit dem 1. August 2018:
2.458,25 EUR
Um als qualifiziert zu gelten, muss der Arbeitnehmer:
- für den auszuübenden Beruf über ein anerkanntes offizielles Zeugnis verfügen, das mindestens dem Zeugnis über fachliche und berufliche Befähigung (certificat d’aptitude technique et professionnelle – CATP) oder dem Diplom über die berufliche Reife (diplôme d’aptitude professionnelle – DAP) des luxemburgischen technischen Sekundarunterrichts entspricht;
- oder über ein Zeugnis über die praktisch-handwerkliche Befähigung (certificat de capacité manuelle – CCM) oder ein Berufsbefähigungszeugnis (certificat de capacité professionnelle – CCP) verfügen und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in dem betreffenden Handwerk nachweisen können;
- oder über ein Zeugnis über den Erwerb fachlicher und technischer Grundfertigkeiten (certificat d’initiation technique et professionnelle – CITP) verfügen und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in dem betreffenden Handwerk oder Beruf nachweisen können;
- oder, sofern er über kein Zeugnis verfügt, mindestens 10 Jahre Berufserfahrung nachweisen können (wenn es ein Zeugnis gibt, mit dem die erforderliche Qualifikation abgeschlossen wird);
- oder mindestens 6 Jahre Berufserfahrung in einem Handwerk nachweisen können, das eine gewisse fachliche Fähigkeit erfordert und in dem die entsprechende Ausbildung nicht durch die Ausstellung eines offiziellen Zeugnisses abgeschlossen wird.
Lohn von Schülern und Studenten während den Schulferien
Der Lohn des Schülers oder des Studenten darf nicht niedriger als 80% des gesetzlichen Mindestlohns sein. Aufgrund des aktuellen Indexes 814,40 hat der Schüler/Student Anrecht auf die Mindestbeträge die in nachfolgender Tabelle, gestaffelt nach Alter, angegeben sind.
Lohn der Schüler und Studenten bei Indexstand 814,40 | ||
Monatslohn | Stundenlohn | |
18 Jahre | 1.638,83 EUR | 9,4730 EUR |
17 Jahre | 1.311,07 EUR | 7,5784 EUR |
15 und 16 Jahre | 1.229,13 EUR | 7,1048 EUR |