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Sozialparameter anwendbar ab dem 1. Januar 2020

Arbeitsverhältnisse & Talente

Sozialabgaben

Situation ab 1. Januar 2020 (Index 834,76)

Beitragssatz 1)

Art der Versicherung Beitragssatz Arbeitgeberanteil Arbeitnehmeranteil
Rentenversicherung 16,00%   8,00%   8,00%
Krankenversicherung – Anteil für die Gesundheitskasse 2)   6,10% 3)   3,05%   3,05%
Krankenversicherung – Anteil für die « Mutualité des employeurs » / Abhängig von der Risikoklasse 4) /
Unfallversicherung individueller Beitragssatz 5)
Arbeitsmedizin 6) STI: 0,10% / STM: 0,11%
Pflegeversicherung 7)   1,40% /   1,40%

1)               Ausschließlich anwendbar im Rahmen einer « Hauptanstellung ».

2)               Anwendbarer Beitragssatz für Vorruheständler, gelegentliche Zuwendungen und Entschädigungen, sowie Jahresabschlussprämien: 5,60%, davon Arbeitgeberbeitrag: 2,80%; Arbeitnehmerbeitrag: 2,80%.

3)               6,10% davon 5,60% für Sachleistungen und 0,50% für Geldleistungen.

4)               Die Beitragssätze der « Mutualité des employeurs » sind folgende:

« Finanzielle Abwesenheitsrate » 0% – <0,65% 0,65% – <1,60% 1,60% – <2,50% ≥2,50%
Beitragssatz 0,46% 1,07% 1,58% 2,70%

5)               Seit dem Geschäftsjahr 2019 wird der aktuelle Einzelbeitragssatz durch ein Bonus-Malus-System ersetzt, durch das der individuelle Beitragssatz jedes Beitragszahlers (Arbeitgeber und Selbständige) je nach Kosten der Leistungen für Arbeitsunfälle während des Beobachtungszeitraums verringert oder erhöht werden kann. Der für das Jahr 2020 auf 0,75% festgelegte Einzelbeitragssatz wird somit für jeden Beitragszahler mit seinem Bonus-Malus-Faktor multipliziert, der die Werte 0,9; 1,0; 1,1; 1,3 oder 1,5 annehmen kann.  Jeder Beitragende sollte im Rahmen der Einführung des Bonus-Malus-Systems ein Informationsschreiben über seinen individuellen Beitragssatz erhalten.

6)               Diese Beitragssätze gelten nur für die Unternehmen die dem STI oder dem STM angeschlossen sind.

7)               1,40% des Bruttoeinkommens nach Abzug eines Freibetrags in Höhe eines Viertels des Mindestlohns (535,50 EUR).

Mindest- und Höchstbeträge

Art der Versicherung Monatlicher Mindestbetrag Monatlicher Höchstbetrag 1)
Krankenversicherung Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 256,60 EUR Index 100,

demnach auf Basis von Index 834,76: 2.141,99 EUR

für Arbeitnehmer ab 18 Jahren:

2.141,99 EUR

für Arbeitnehmer zwischen 17 und 18 Jahren: 1.713,60 EUR

für Arbeitnehmer zwischen 15 und 17 Jahren: 1606,50 EUR

Das Fünffache des gesetzlichen Mindestlohns: 10.709,97 EUR

Index 834,76

Rentenversicherung
Unfallversicherung
Arbeitsmedizin

1               Der jährliche Höchstbetrag für die verschiedenen Arten der Sozialversicherungen entspricht dem Zwölffachen des gesetzlichen Mindestlohns. Dieser Höchstbetrag gilt jedoch nicht für die Pflegeversicherung.

Gesetzlicher Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn (aktueller Indexstand 834,76) beträgt ab dem 1. Januar 2020:

Unqualifizierte Arbeitnehmer (256,60 EUR, Index 100)
Monatslohn Stundenlohn
18 Jahre 2.141,99 EUR 12,3815 EUR
17 Jahre 1.713,60 EUR 9,9052 EUR
15 und 16 Jahre 1.606,50 EUR 9,2861 EUR

Der gesetzliche Mindestlohn für qualifizierte Arbeitnehmer, aufgrund von Artikel L. 222-4. des Arbeitsgesetzbuchs, beträgt ab dem 1. Januar 2020:

2.570,39 EUR

Um als qualifiziert zu gelten, muss der Arbeitnehmer:

  1. für den auszuübenden Beruf über ein anerkanntes offizielles Zeugnis verfügen, das mindestens dem Zeugnis über fachliche und berufliche Befähigung (certificat d’aptitude technique et professionnelle – CATP) oder dem Diplom über die berufliche Reife (diplôme d’aptitude professionnelle – DAP) des luxemburgischen technischen Sekundarunterrichts entspricht;
  2. oder über ein Zeugnis über die praktisch-handwerkliche Befähigung (certificat de capacité manuelle – CCM) oder ein Berufsbefähigungszeugnis (certificat de capacité professionnelle – CCP) verfügen und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in dem betreffenden Handwerk nachweisen können;
  3. oder über ein Zeugnis über den Erwerb fachlicher und technischer Grundfertigkeiten (certificat d’initiation technique et professionnelle – CITP) verfügen und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in dem betreffenden Handwerk oder Beruf nachweisen können;
  4. oder, sofern er über kein Zeugnis verfügt, mindestens 10 Jahre Berufserfahrung nachweisen können (wenn es ein Zeugnis gibt, mit dem die erforderliche Qualifikation abgeschlossen wird);
  5. oder mindestens 6 Jahre Berufserfahrung in einem Handwerk nachweisen können, das eine gewisse fachliche Fähigkeit erfordert und in dem die entsprechende Ausbildung nicht durch die Ausstellung eines offiziellen Zeugnisses abgeschlossen wird.

Lohn von Schülern und Studenten während den Schulferien

Der Lohn des Schülers oder des Studenten darf nicht niedriger als 80% des gesetzlichen Mindestlohns sein. Aufgrund des aktuellen Indexes 834,76 hat der Schüler/Student Anrecht auf die Mindestbeträge die in nachfolgender Tabelle, gestaffelt nach Alter, angegeben sind.

Lohn der Schüler und Studenten bei Indexstand 834,76
Monatslohn Stundenlohn
18 Jahre 1.713,60 EUR 9,9052 EUR
17 Jahre 1.370,88 EUR 7,9241 EUR
15 und 16 Jahre 1.285,20 EUR 7,4289 EUR
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