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Sozialparameter anwendbar ab dem 1. Januar 2025

Arbeitsverhältnisse & Talente

Sozialabgaben

Situation ab dem 1. Januar 2025 (Index 944,43)

Beitragssatz (1)

Art der Versicherung Beitragssatz Arbeitgeberanteil Arbeitnehmeranteil
Rentenversicherung 16,00% 8,00% 8,00%
Krankenversicherung – Anteil für die Gesundheitskasse (2) 6,10% (3) 3,05% 3,05%
Krankenversicherung – Anteil für die « Mutualité des employeurs » / Abhängig von der Risikoklasse (4) /
Unfallversicherung individueller Beitragssatz (5)
Arbeitsmedizin (6) STI: 0,13% (7) / STM: 0,14%
Pflegeversicherung (8) 1,40% / 1,40%

(1) Ausschließlich anwendbar im Rahmen einer « Hauptanstellung ».

(2) Anwendbarer Beitragssatz für Vorruheständler, gelegentliche Zuwendungen und Entschädigungen, sowie Jahresabschlussprämien: 5,60%, davon Arbeitgeberbeitrag: 2,80%; Arbeitnehmerbeitrag: 2,80%.

(3) 6,10% davon 5,60% für Sachleistungen und 0,50% für Geldleistungen.

(4) Die Beitragssätze der « Mutualité des employeurs » sind folgende:

«Finanzielle Abwesenheitsrate» 0% – <0,65% 0,65% – <1,60% 1,60% – <2,50% ≥2,50%
Beitragssatz 0,07% 0,99% 1,48% 2,64%

(5) Seit dem Geschäftsjahr 2019 wird der aktuelle Einzelbeitragssatz durch ein Bonus-Malus-System ersetzt, durch das der individuelle Beitragssatz jedes Beitragszahlers (Arbeitgeber und Selbständige) je nach Kosten der Leistungen für Arbeitsunfälle während des Beobachtungszeitraums verringert oder erhöht werden kann. Der für das Jahr 2024 auf 0,70% festgelegte Einzelbeitragssatz wird somit für jeden Beitragszahler mit seinem Bonus-Malus-Faktor multipliziert, der die Werte 0,85; 1,0; 1,1; 1,3 oder 1,5 annehmen kann. Jeder Beitragende sollte im Rahmen der Einführung des Bonus-Malus-Systems ein Informationsschreiben über seinen individuellen Beitragssatz erhalten.

(6) Diese Beitragssätze gelten nur für die Unternehmen die dem STI oder dem STM angeschlossen sind.

(7) Vorbehaltlich der Annahme dieses Beitragssatzes durch die Generalversammlung des STI.

(8) 1,40% des Bruttoeinkommens nach Abzug eines Freibetrags in Höhe eines Viertels des Mindestlohns für unqualifizierte Arbeitnehmer (659,45 EUR).

Mindest- und Höchstbeträge

Art der Versicherung Monatlicher Mindestbetrag Monatlicher Höchstbetrag (9)
Krankenversicherung Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 279,30 EUR Index 100,

demnach auf Basis von Index 944,43: 2.637,79 EUR

für Arbeitnehmer ab 18 Jahren:

2.637,79 EUR

für Arbeitnehmer zwischen 17 und 18 Jahren: 2.110,23 EUR

für Arbeitnehmer zwischen 15 und 17 Jahren: 1.978,34 EUR

Das Fünffache des gesetzlichen Mindestlohns für unqualifizierte Arbeitnehmer: 13.188,96 EUR

Index 944,43

Rentenversicherung
Unfallversicherung
Arbeitsmedizin

(9) Der jährliche Höchstbetrag für die verschiedenen Arten der Sozialversicherungen entspricht dem Zwölffachen des monatlichen Höchstbetrags. Dieser Höchstbetrag gilt jedoch nicht für die Pflegeversicherung.

Gesetzlicher Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn (aktueller Indexstand 944,43) beträgt ab dem 1. Januar 2025:

Unqualifizierte Arbeitnehmer (279,30 EUR, Index 100)
Monatslohn Stundenlohn
18 Jahre 2.637,79 EUR 15,2473 EUR
17 Jahre 2.110,23 EUR 12,1979 EUR
15 und 16 Jahre 1.978,34 EUR 11,4355 EUR

Der gesetzliche Mindestlohn für qualifizierte Arbeitnehmer, aufgrund von Artikel L. 222-4. des Arbeitsgesetzbuchs, beträgt ab dem 1. Januar 2025:

3.165,35 EUR

Um als qualifiziert zu gelten, muss der Arbeitnehmer:

  1. für den auszuübenden Beruf über ein anerkanntes offizielles Zeugnis verfügen, das mindestens dem Zeugnis über fachliche und berufliche Befähigung (certificat d’aptitude technique et professionnelle – CATP) oder dem Diplom über die berufliche Reife (diplôme d’aptitude professionnelle – DAP) des luxemburgischen allgemeinen Sekundarunterrichts entspricht;
  2. oder über ein Zeugnis über die praktisch-handwerkliche Befähigung (certificat de capacité manuelle – CCM) oder ein Berufsbefähigungszeugnis (certificat de capacité professionnelle – CCP) verfügen und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in dem betreffenden Handwerk nachweisen können;
  3. oder über ein Zeugnis über den Erwerb fachlicher und technischer Grundfertigkeiten (certificat d’initiation technique et professionnelle – CITP) verfügen und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in dem betreffenden Handwerk oder Beruf nachweisen können;
  4. oder, sofern er über kein Zeugnis verfügt, mindestens 10 Jahre Berufserfahrung nachweisen können (wenn es ein Zeugnis gibt, mit dem die erforderliche Qualifikation abgeschlossen wird);
  5. oder mindestens 6 Jahre Berufserfahrung in einem Handwerk nachweisen können, das eine gewisse fachliche Fähigkeit erfordert und in dem die entsprechende Ausbildung nicht durch die Ausstellung eines offiziellen Zeugnisses abgeschlossen wird.

Lohn von Schülern und Studenten während den Schulferien

Der Lohn des Schülers oder des Studenten darf nicht niedriger als 80% des gesetzlichen Mindestlohns für unqualifizierte Arbeitnehmer sein. Aufgrund des aktuellen Indexes 944,43 hat der Schüler/Student Anrecht auf die Mindestbeträge die in nachfolgender Tabelle, gestaffelt nach Alter, angegeben sind.

Lohn der Schüler und Studenten bei Indexstand 944,43
Monatslohn Stundenlohn
18 Jahre 2.110,23 EUR 12,1979 EUR
17 Jahre 1.688,19 EUR 9,7583 EUR
15 und 16 Jahre 1.582,68 EUR 9,1484 EUR

Vergütung für die im Unternehmen beschäftigten Praktikanten

Praktikanten, deren Praktikum mindestens 4 Wochen dauert, haben Anspruch auf die in der folgenden Tabelle aufgeführten Mindestbeträge, gestaffelt nach der Dauer des Praktikums.

Vergütung der Praktikanten bei Indexstand 944,43
Monatslohn Stundenlohn
30 % des sozialen Mindestlohnes für unqualifizierte Arbeitnehmer bei einem Pflichtpraktikum von ≥ 4 Wochen 791,34 EUR 4,5742 EUR
40 % des sozialen Mindestlohnes für unqualifizierte  Arbeitnehmer bei einem praktischen Praktikum von 4-12 Wochen 1.055,12 EUR 6,0989 EUR
40 % des sozialen Mindestlohnes für qualifizierte (10) Arbeitnehmer bei einem praktischen Praktikum von 4-12 Wochen 1.266,14 EUR 7,3187 EUR
75 % des sozialen Mindestlohnes für unqualifizierte Arbeitnehmer bei einem praktischen Praktikum von ≥ 12-26 Wochen 1.978,34 EUR 11,4355 EUR
75 % des sozialen Mindestlohnes für qualifizierte (10) Arbeitnehmer bei einem praktischen Praktikum von ≥ 12-26 Wochen 2.374,01 EUR 13,7226 EUR

(10) Für Praktikanten, die einen ersten Hochschul- oder Universitätsstudiengang erfolgreich abgeschlossen haben, ist der Referenzlohn der soziale Mindestlohn für qualifizierte Arbeiternehmer (wie in Artikel L. 152-8. des Arbeitsgesetzbuches vorgegeben).

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