{"id":18687,"date":"2020-05-27T15:06:57","date_gmt":"2020-05-27T13:06:57","guid":{"rendered":"https:\/\/fedil.lu\/publications\/aides-visant-a-stimuler-les-investissements-des-entreprises-dans-lere-du-covid-19\/"},"modified":"2020-05-28T13:37:14","modified_gmt":"2020-05-28T11:37:14","slug":"aides-visant-a-stimuler-les-investissements-des-entreprises-dans-lere-du-covid-19","status":"publish","type":"publication","link":"https:\/\/fedil.lu\/de\/publications\/aides-visant-a-stimuler-les-investissements-des-entreprises-dans-lere-du-covid-19\/","title":{"rendered":"Beihilfen zur F\u00f6rderung von Unternehmensinvestitionen in der COVID-19-\u00c4ra"},"content":{"rendered":"<p><strong>Zielsetzung<\/strong><\/p>\n<p>Mit dieser Beihilfe sollen Unternehmen, die sich aufgrund eines erheblichen Umsatzr\u00fcckgangs in finanziellen Schwierigkeiten befinden, dazu ermutigt werden, Investitionen zu t\u00e4tigen, die aufgrund der durch die COVID-19-Pandemie verursachten Wirtschaftskrise gestrichen oder verschoben worden w\u00e4ren.<\/p>\n<p>Drei Arten von Hilfe sind vorgesehen:<\/p>\n<p>1) Investitionshilfe f\u00fcr Entwicklungsprojekte,<br \/>\n2) Investitionsbeihilfen f\u00fcr Prozess- und organisatorische Innovationsprojekte,<br \/>\n3) Investitionsbeihilfen f\u00fcr Energieeffizienz- oder Nachr\u00fcstungsprojekte.<\/p>\n<p><em>Bedingungen: <\/em><\/p>\n<p>Der Minister kann Unternehmen Beihilfen gew\u00e4hren, die :<\/p>\n<p>1. eine Niederlassungserlaubnis haben<br \/>\nund<br \/>\n2. als Folge der COVID-19-Pandemie in den Monaten April und Mai 2020 einen Umsatzverlust von mindestens 15 % im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Gesch\u00e4ftsjahres 2019 oder zum durchschnittlichen Monatsumsatz des Gesch\u00e4ftsjahres 2019 erlitten hat.<\/p>\n<p>Nur Projekte mit einem Anreizeffekt sind f\u00f6rderf\u00e4hig. Der Anreizeffekt wird vermutet, wenn der Beginn des Projekts, d.h. der Beginn der Arbeiten (einschlie\u00dflich der Auftragsvergabe), nach der Gew\u00e4hrung der Beihilfe erfolgt.<\/p>\n<p><em>Das Verfahren zur Gew\u00e4hrung der Beihilfe :<\/em><\/p>\n<p>&#8211; Die Hilfe erfolgt in Form eines Kapitalzuschusses.<br \/>\n&#8211; Der H\u00f6chstbetrag der Beihilfe darf 800.000 EUR pro Einzelunternehmen\/Konzern nicht \u00fcbersteigen und muss bis sp\u00e4testens 31. Dezember 2020 gew\u00e4hrt werden.<br \/>\n&#8211; Der Projektabschluss muss sp\u00e4testens 2 Jahre nach dem Bewilligungsdatum erfolgen.<br \/>\n&#8211; Der Kapitalzuschuss wird nach Abschluss des Projekts ausgezahlt. Eine oder mehrere Vorauszahlungen k\u00f6nnen jedoch geleistet werden, sobald die Investitionen, f\u00fcr die die Beihilfe gew\u00e4hrt wurde, abgeschlossen sind.<\/p>\n<p><strong>Investitionshilfe f\u00fcr ein Entwicklungsprojekt<\/strong><\/p>\n<p><em>F\u00fcr welche Arten von Investitionen?<\/em><\/p>\n<p>Um als zuschussf\u00e4hige Kosten zu gelten, besteht eine Investition aus dem Erwerb von materiellen und\/oder immateriellen Verm\u00f6genswerten (Patente, Lizenzen, Know-how oder andere Arten von geistigem Eigentum sowie Software) in Bezug auf<br \/>\n1. die Erweiterung eines bestehenden Betriebs,<br \/>\n2. die Diversifizierung der Produktion oder die Bereitstellung einer bestehenden Einrichtung in neue oder zus\u00e4tzliche Produkte oder Dienstleistungen,<br \/>\n3. eine grundlegende \u00c4nderung des gesamten Produktionsprozesses oder der Dienstleistungserbringung einer bestehenden Einrichtung.<\/p>\n<p>Ausgeschlossen sind Investitionen im Zusammenhang mit der Gr\u00fcndung eines neuen Unternehmens, Investitionen im Zusammenhang mit Betriebskosten, wie z.B. der Ersatz von Maschinen und Ausr\u00fcstungen, sowie Investitionen zur Einhaltung geltender Gesetze, Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften.<\/p>\n<p>Die maximale Beihilfeintensit\u00e4t wird wie folgt berechnet:<\/p>\n<p>1. bei kleinen Unternehmen 30 % der f\u00f6rderf\u00e4higen Kosten f\u00fcr jede Investition ohne Steuern von mehr als 20.000 EUR,<br \/>\n2. bei mittleren Unternehmen 25 % der f\u00f6rderf\u00e4higen Kosten f\u00fcr jede Investition ohne Steuern von mehr als 50.000 EUR,<br \/>\n3. bei Gro\u00dfunternehmen 20 % der f\u00f6rderf\u00e4higen Kosten f\u00fcr jede Investition ohne Steuern von mehr als 250.000 EUR.<\/p>\n<p>Ein Bonus von 20% der f\u00f6rderf\u00e4higen Kosten, wenn die Investition entgegen ihrem kontrafaktischen Szenario Teil der Kreislaufwirtschaft ist.<\/p>\n<p><strong>Investitionsbeihilfe f\u00fcr ein Projekt zur Prozess- und Organisationsinnovation<\/strong><\/p>\n<p><em>F\u00fcr welche Arten von Investitionen?<\/em><\/p>\n<p>T\u00e4tigt ein Unternehmen eine Investition zugunsten eines Prozessinnovationsprojekts (die Einf\u00fchrung einer neuen oder wesentlich verbesserten Produktions- oder Vertriebsmethode; dieser Begriff impliziert erhebliche \u00c4nderungen technischer, hardware- oder softwareseitiger Art) und der Organisation (die Einf\u00fchrung einer neuen Organisationsmethode in den Gesch\u00e4ftspraktiken, der Arbeitsorganisation oder den Au\u00dfenbeziehungen des Unternehmens), kann der Minister ihm eine Beihilfe gew\u00e4hren.<\/p>\n<p>Die Beihilfeh\u00f6chstintensit\u00e4t betr\u00e4gt 50 % der f\u00f6rderf\u00e4higen Kosten, vorausgesetzt, die f\u00f6rderf\u00e4higen Projektkosten betragen mindestens :<br \/>\n1. 20.000 EUR ohne Steuern f\u00fcr kleine Unternehmen ;<br \/>\n2. 50.000 EUR ohne Steuern f\u00fcr mittlere Unternehmen ;<br \/>\n3. 250.000 EUR ohne Steuern f\u00fcr gro\u00dfe Unternehmen.<\/p>\n<p>Die erstattungsf\u00e4higen Kosten sind wie folgt:<\/p>\n<p>1. Personalkosten,<br \/>\n2. Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb von materiellen und immateriellen Verm\u00f6genswerten,<br \/>\n3. die Kosten f\u00fcr Auftragsforschung, Wissen und Patente, die von externen Quellen zu markt\u00fcblichen Bedingungen erworben oder lizenziert werden,<br \/>\n4. zus\u00e4tzliche Gemeinkosten und andere Betriebskosten, einschlie\u00dflich der Kosten f\u00fcr Materialien, Hilfs- und Betriebsstoffe und \u00e4hnliche Produkte, die unmittelbar als Ergebnis des Prozess- und organisatorischen Innovationsprojekts anfallen.<\/p>\n<p>Projekte, die darauf abzielen, nur materielle und immaterielle Verm\u00f6genswerte zu erwerben, um die Umsetzung des Projekts der Prozess- und Organisationsinnovation sicherzustellen, sind ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>Investitionshilfe f\u00fcr ein Energieeffizienzprojekt oder f\u00fcr die \u00dcberschreitung von Umweltstandards<\/strong><\/p>\n<p><em>F\u00fcr welche Arten von Investitionen?<\/em><\/p>\n<p>Wenn ein Unternehmen eine Investition zu Gunsten eines Energieeffizienzprojekts oder zur \u00dcberschreitung von Umweltnormen t\u00e4tigt, kann der Minister ihm eine Beihilfe gew\u00e4hren. Die Beihilfeh\u00f6chstintensit\u00e4t betr\u00e4gt 50 Prozent der f\u00f6rderf\u00e4higen Kosten, vorausgesetzt, die f\u00f6rderf\u00e4higen Projektkosten belaufen sich auf mindestens :<br \/>\n1. 20.000 EUR ohne Steuern f\u00fcr kleine Unternehmen ;<br \/>\n2. 50.000 EUR ohne Steuern f\u00fcr mittlere Unternehmen ;<br \/>\n3. 250.000 EUR ohne Steuern f\u00fcr gro\u00dfe Unternehmen.<\/p>\n<p>Um als erstattungsf\u00e4hige Kosten im Sinne dieses Artikels zu gelten, besteht eine Investition in der Anschaffung von materiellen Verm\u00f6genswerten im Zusammenhang mit :<\/p>\n<p>1. Investitionen in Energieeffizienz ;<br \/>\noder<br \/>\n2. Investitionen, die das Unternehmen in die Lage versetzen, \u00fcber die nationalen Standards hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Standards das Umweltschutzniveau zu erh\u00f6hen.<\/p>\n<p>Aggregierungsregeln :<\/p>\n<p>F\u00fcr dieselben f\u00f6rderf\u00e4higen Kosten k\u00f6nnen die in den Artikeln 3, 4 und 5 vorgesehenen Beihilfen mit De-minimis-Beihilfen kumuliert werden.<\/p>\n<p>Die Beihilfe kann mit kumuliert werden:<br \/>\n1. die r\u00fcckzahlbaren Vorsch\u00fcsse gem\u00e4\u00df Artikel 3 des Gesetzes vom 3. April 2020 \u00fcber die Einf\u00fchrung einer Beihilferegelung f\u00fcr Unternehmen in vor\u00fcbergehenden finanziellen Schwierigkeiten, sofern die Kumulierung der beiden Beihilfearten den H\u00f6chstbetrag von 800 000 EUR pro Unternehmen nicht \u00fcberschreitet<br \/>\n2. alle anderen Beihilferegelungen, die Gegenstand einer Entscheidung der Europ\u00e4ischen Kommission gem\u00e4\u00df Artikel 9 auf der Grundlage von Abschnitt 3.1. ihrer Mitteilung \u00fcber den vor\u00fcbergehenden Gemeinschaftsrahmen f\u00fcr staatliche Beihilfen zur Unterst\u00fctzung der Wirtschaft in der gegenw\u00e4rtigen Situation des COVID-19-Schubs sind, sofern die Kumulierung der beiden Beihilfema\u00dfnahmen die H\u00f6chstgrenze von 800.000 EUR je Einzelunternehmen nicht \u00fcberschreitet<br \/>\n3. alle auf der Grundlage des Gesetzes vom 18. April 2020 gew\u00e4hrten Beihilfen, die auf die Einrichtung eines Garantiesystems f\u00fcr die luxemburgische Wirtschaft im Zusammenhang mit der Pandemie COVID-19 abzielen.<\/p>\n<p>Weitere Informationen werden auf <a href=\"https:\/\/guichet.public.lu\/fr\/entreprises\/financement-aides\/coronavirus\/aides-investissement.html\">der Guichet Website<\/a> ver\u00f6ffentlicht. Lesen Sie auch den <a href=\"https:\/\/www.chd.lu\/wps\/portal\/public\/Accueil\/TravailALaChambre\/Recherche\/RoleDesAffaires?action=doDocpaDetails&amp;id=7594\">Gesetzesentwurf<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zielsetzung Mit dieser Beihilfe sollen Unternehmen, die sich aufgrund eines erheblichen Umsatzr\u00fcckgangs in finanziellen Schwierigkeiten befinden, dazu ermutigt werden, Investitionen zu t\u00e4tigen, die aufgrund der durch die COVID-19-Pandemie verursachten Wirtschaftskrise gestrichen oder verschoben worden w\u00e4ren. Drei Arten von Hilfe sind vorgesehen: 1) Investitionshilfe f\u00fcr Entwicklungsprojekte, 2) Investitionsbeihilfen f\u00fcr Prozess- und organisatorische Innovationsprojekte, 3) Investitionsbeihilfen f\u00fcr&#8230;  <a class=\"excerpt-read-more\" href=\"https:\/\/fedil.lu\/de\/publications\/aides-visant-a-stimuler-les-investissements-des-entreprises-dans-lere-du-covid-19\/\" title=\"ReadBeihilfen zur F\u00f6rderung von Unternehmensinvestitionen in der COVID-19-\u00c4ra\">Read more &raquo;<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":16,"featured_media":0,"template":"","class_list":["post-18687","publication","type-publication","status-publish","hentry"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/fedil.lu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/publication\/18687","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/fedil.lu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/publication"}],"about":[{"href":"https:\/\/fedil.lu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/publication"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/fedil.lu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/16"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/fedil.lu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/publication\/18687\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/fedil.lu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=18687"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}