{"id":6890,"date":"2017-12-22T12:25:34","date_gmt":"2017-12-22T11:25:34","guid":{"rendered":"https:\/\/fedil.lu\/publications\/new-law-on-leave-for-personal-and-family-reasons\/"},"modified":"2023-10-10T15:28:50","modified_gmt":"2023-10-10T13:28:50","slug":"neues-gesetz-betreffend-urlaub-aus-persoenlichen-und-familiaeren-gruenden","status":"publish","type":"publication","link":"https:\/\/fedil.lu\/de\/publications\/neues-gesetz-betreffend-urlaub-aus-persoenlichen-und-familiaeren-gruenden\/","title":{"rendered":"Neues Gesetz betreffend Urlaub aus pers\u00f6nlichen und famili\u00e4ren Gr\u00fcnden"},"content":{"rendered":"<p>Das Gesetz vom 15. Dezember 2017 sieht vor, ab dem 1. Januar 2018, bestimmte Urlaubsanspr\u00fcche zu verl\u00e4ngern und andere zu reduzieren bzw. abzuschaffen.<\/p>\n<h1 id='s-vaterschaftsurlaub'><strong>VATERSCHAFTSURLAUB<\/strong><\/h1>\n<p>Das neue Gesetz erh\u00f6ht die Zahl der Urlaubstage, die dem Vater bei der Geburt eines Kindes zustehen, von 2 auf 10.<\/p>\n<h2 id='s-prozedur-zur-gewaehrung-des-vaterschaftsurlaubs'><strong>Prozedur zur Gew\u00e4hrung des Vaterschaftsurlaubs<\/strong><\/h2>\n<p>Wie beim bezahlten gesetzlichen Urlaub wird der Vaterschaftsurlaub grunds\u00e4tzlich nach dem Wunsch des Arbeitnehmers festgelegt, vorbehaltlich jedoch den Bed\u00fcrfnissen des Unternehmens und unter folgenden Bedingungen:<\/p>\n<ul>\n<li>Die 10 Tage k\u00f6nnen <strong>auf<\/strong>g<strong>eteilt <\/strong>werden, m\u00fcssen aber innerhalb von <strong>2 Monaten<\/strong> nach der Geburt des Kindes genommen werden. Wenn keine Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber besteht, m\u00fcssen die 10 Tage integral und unmittelbar nach der Geburt genommen werden.<\/li>\n<li>Der Arbeitgeber muss mit einer Vorank\u00fcndigung von <strong>2 Monaten<\/strong> \u00fcber die voraussichtlichen Daten informiert werden, an denen der Arbeitnehmer den Urlaub nehmen m\u00f6chte. Diesem Antrag ist eine Kopie des \u00e4rztlichen Attests beizuf\u00fcgen, aus dem das voraussichtliche Geburtsdatum hervorgeht. Diese Elemente sollen es dem Arbeitgeber erm\u00f6glichen, den Ersatz des betroffenen Arbeitnehmers besser zu planen.&nbsp; H\u00e4lt der Arbeitnehmer diese 2-monatige Meldefrist nicht ein, kann der Urlaub durch Entscheidung des Arbeitgebers auf 2 Tage verk\u00fcrzt werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>F\u00fcr Arbeitnehmer, die bei Geburt eines Kindes in den ersten 2 Monaten nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 1. Januar 2018 Vaterschaftsurlaub nehmen wollen, ist es nicht mehr m\u00f6glich die Frist zu respektieren, da das Ereignis zwangsl\u00e4ufig vor Ablauf der Frist von 2 Monaten liegt. In diesem Zusammenhang ist vorgesehen, dass diese Arbeitnehmer nur mit Zustimmung des Arbeitgebers Anspruch auf die 10 Urlaubstage haben.&nbsp; Der Arbeitgeber kann daher f\u00fcr diese Arbeitnehmer entscheiden, den Urlaub auf 2 Tage zu reduzieren.<\/p>\n<p>Die ersten 10 Tage Vaterschaftsurlaub, die erteilt werden m\u00fcssen, sind diejenigen, die fr\u00fchestens am 1. M\u00e4rz 2018 beginnen.<\/p>\n<h2 id='s-beguenstigte-des-vaterschaftsurlaubs'><strong>Beg\u00fcnstigte des Vaterschaftsurlaubs<\/strong><\/h2>\n<p>Auch wenn aus textlicher Sicht der Urlaub dem &#8222;Vater&#8220; vorbehalten ist, l\u00e4sst sich in den Anmerkungen zum Gesetzesentwurf lesen, dass es die Absicht des Gesetzgebers ist, gleichgeschlechtliche Paare gleicherma\u00dfen von der Erh\u00f6hung des Vaterschaftsurlaubs profitieren zu lassen.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus wird f\u00fcr die Adoption eines Kindes unter 16 Jahren der gleiche 10-Tage-Urlaub gew\u00e4hrt, au\u00dfer bei Gew\u00e4hrung des sogenannten &#8220; cong\u00e9 d&#8217;accueil&#8220; mit einer Dauer von 12 Wochen.<\/p>\n<h2 id='s-uebernahme-und-erstattung-der-kosten-des-vaterschaftsurlaubs'><strong>\u00dcbernahme und Erstattung der Kosten des Vaterschaftsurlaubs<\/strong><\/h2>\n<p>Der Vaterschaftsurlaub wird wie normaler Urlaub entgeltet, geht jedoch ab dem dritten Tag zu Lasten des Staates.<\/p>\n<p>Daher kann der Arbeitgeber den Lohn f\u00fcr die letzten 8 Tage des Vaterschaftsurlaubs, also f\u00fcr die 8 Tage die den aktuellen 2 hinzuf\u00fcgt wurden, zur\u00fcckerstattet bekommen. Der Erstattungsantrag muss vom Arbeitgeber mit den entsprechenden Belegen<strong> innerhalb von 5 Monaten<\/strong> nach der Geburt dem Minister f\u00fcr Arbeit, Besch\u00e4ftigung, Sozial- und Solidarwirtschaft \u00fcbermittelt werden. Im Falle von Nichteinhaltung dieser Frist, erl\u00f6scht das Recht des Arbeitgebers auf R\u00fcckerstattung.<\/p>\n<p>Wie bei Mutterschaftsurlaub ist das f\u00fcr die Erstattung in Betracht gezogene Gehalt jedoch auf das 5-fache des sozialen Mindestlohns f\u00fcr ungelernte Arbeitnehmer begrenzt.<\/p>\n<h1 id='s-urlaub-bei-kindstod'><strong>URLAUB BEI KINDSTOD<\/strong><\/h1>\n<p>Der Urlaubsanspruch im Falle des Todes eines minderj\u00e4hrigen Kindes wird auf <strong>5 Tage<\/strong> erh\u00f6ht.<\/p>\n<p>Wenn ein Kollektivvertrag jetzt schon einen Urlaubsanspruch f\u00fcr diesen Fall vorsieht, gilt f\u00fcr Arbeitnehmer die in den Anwendungsbereich eines Kollektivvertrags fallen, nur die g\u00fcnstigste Regelung.<\/p>\n<h1 id='s-umzugsurlaub'><strong>UMZUGSURLAUB<\/strong><\/h1>\n<p>Die neue Gesetzgebung \u00e4ndert nicht die Dauer von <strong>2 Tagen<\/strong>, sondern gibt an, dass dieser Urlaub nur einmal im Zeitraum von 3 Jahren f\u00e4llig ist, es sei denn, der Umzug erfolgt aus beruflichen Gr\u00fcnden.<\/p>\n<p>Dieses Recht entsteht jedoch aufs Neue bei jedem neuen Arbeitgeber, ohne dass eine Inanspruchnahme dieser Urlaubstage bei einem fr\u00fcheren Arbeitgeber in Betracht gezogen wird.<\/p>\n<h1 id='s-urlaub-bei-eheschliessung-oder-partnerschaftseintrag'><strong>URLAUB BEI EHESCHLIESSUNG ODER PARTNERSCHAFTSEINTRAG <\/strong><\/h1>\n<p>Was den im Falle der Eheschlie\u00dfung oder des PACS gew\u00e4hrten Urlaub anbelangt, so sieht das Gesetz eine gewisse Reduzierung f\u00fcr die betroffenen Personen und ihre Eltern vor. Somit ist der Urlaubsanspruch wie folgt geregelt<\/p>\n<ul>\n<li>Hochzeit: <strong>3 Tage<\/strong><\/li>\n<li>PACS: <strong>1 Tag<\/strong><\/li>\n<li>Hochzeit eines Kindes: <strong>1 Tag<\/strong><\/li>\n<li>PACS eines Kindes: <strong>0 Tage.<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<h1 id='s-postnataler-urlaub'><strong>POSTNATALER URLAUB<\/strong><\/h1>\n<p>Das Gesetz vom 15. Dezember 2017 sieht eine generelle Verl\u00e4ngerung dieses Urlaubs auf <strong>12 Wochen<\/strong> vor. Diese Dauer unterliegt daher keinen zus\u00e4tzlichen Sonderbedingungen mehr wie Stillen oder Fr\u00fch- oder Mehrlingsgeburten.<\/p>\n<p>Alle anderen Bestimmungen betreffend den Schutz der geb\u00e4renden oder stillenden Frau, gelten weiterhin. Insbesondere wenn die Geburt vor dem errechneten Geburtsdatum erfolgt, wird der verbleibende Teil des pr\u00e4natalen Urlaubs dem postnatalen Urlaub hinzugef\u00fcgt. Wenn die Geburt nach dem vorgesehenen Zeitpunkt erfolgt, wird die Dauer des Verbots, die schwangere Frau zu besch\u00e4ftigen, bis zur Geburt verl\u00e4ngert ohne die Dauer des postnatalen Urlaubs zu reduzieren.<\/p>\n<p>Der sogenannte \u201econg\u00e9 d&#8217;accueil\u201c bei Adoption eines Kindes unter 12 Jahren wird auch auf 12 Wochen verl\u00e4ngert.<\/p>\n<h1 id='s-urlaub-aus-familiaeren-gruenden'><strong>URLAUB AUS FAMILI\u00c4REN GR\u00dcNDEN &nbsp;<\/strong><\/h1>\n<p>Der Text ersetzt die 2 Tage pro Jahr, die den Eltern zurzeit zustehen, wenn der Gesundheitszustand des Kindes ihre Anwesenheit erfordert, und zwar um eine Anzahl von Tagen, die vom Alter des Kindes abh\u00e4ngen. Die Summe, die pro minderj\u00e4hrigem Kind gew\u00e4hrt werden kann, wird somit von den aktuellen 30 Tagen auf 35 Tage wie folgt verteilt:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>12 Tage<\/strong> f\u00fcr Kinder im Alter von <strong>0 bis unter 4 Jahren<\/strong><\/li>\n<li><strong>18 Tage <\/strong>f\u00fcr Kinder <strong>zwischen 4 und unter 13 Jahren<\/strong><\/li>\n<li><strong>5 Tage<\/strong> f\u00fcr Kinder zwischen <strong>13 und unter 18 Jahren<\/strong>; dies jedoch nur im Falle eines Krankenhausaufenthalts.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Urlaubsanspruch geht daher nicht mehr verloren, wenn er nicht in jedem Kalenderjahr genutzt wird, sondern nur, wenn er nicht innerhalb der jeweiligen Altersgruppe verwendet wird, von denen jede mehrere Jahre umfasst. Somit kann der jeweilige Urlaubsanspruch zu dem Zeitpunkt der jeweiligen Altersgruppe verwendet werden, wo er ben\u00f6tigt wird.&nbsp; Beide Eltern k\u00f6nnen diesen Urlaub jedoch nicht gleichzeitig nehmen.<\/p>\n<p>Die \u00dcbergangsbestimmungen des Gesetzes sehen vor, dass die Gesundheitskasse (CNS) und der CCSS die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes am 1. Januar 2018 bereits in der jeweiligen Altersgruppe verwendeten Urlaubstage, von der verf\u00fcgbaren Anzahl an Urlaubstagen, abziehen.<\/p>\n<p>Es bleibt zu kl\u00e4ren, auf welche Weise der Arbeitgeber \u00fcber die dem Arbeitnehmer zur Verf\u00fcgung stehende bzw. f\u00fcr das gleiche Kind in der Altersgruppe, ggf. bei fr\u00fcheren Arbeitgebern, bereits gew\u00e4hrte Anzahl an Urlaubstagen, informiert wird. Eine gute Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungen und den Arbeitgebern ist von grundlegender Bedeutung, um eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Handhabung der neuen Urlaubstage zu gew\u00e4hrleisten, ohne das Risiko unlauterer Anspr\u00fcche von Arbeitnehmern, insbesondere im Fall eines Arbeitsplatzwechsels oder einer gleichzeitigen Anforderung beider Elternteile.<\/p>\n<p>Auch in Zukunft werden f\u00fcr Kinder mit Behinderungen oder mit einer besonders schweren Krankheit mehr Urlaubsanspr\u00fcche aus famili\u00e4ren Gr\u00fcnden gew\u00e4hrt.<\/p>\n<p>Der f\u00fcr die <strong>Wehrpflicht<\/strong> gew\u00e4hrte Urlaub wird endg\u00fcltig <strong>abgeschafft<\/strong>.<\/p>\n<p>Viele Kollektivvertr\u00e4ge enthalten eine Auflistung der derzeitig geltenden Urlaubstage anstatt einfach auf die Gesetzestexte zu verweisen. Da die derzeitige Gesetzgebung f\u00fcr eine bestimmte Anzahl von Ereignissen mehr Urlaubstage vorsieht als das neue Gesetz, und zur Vermeidung potentieller k\u00fcnftiger Forderungen, schlagen wir vor, dass Sie eine m\u00f6gliche Neuverhandlung Ihres Kollektivvertrags nutzen, um besagte Bestimmungen in \u00dcbereinstimmung mit den neuen Rechtsvorschriften zu bringen.<\/p>\n<p>Diese Mitteilung soll die wichtigsten Punkte der neuen Bestimmungen zusammenfassen, bis weitere Informationen \u00fcber die Handhabung der verschiedenen Urlaubsanspr\u00fcche, insbesondere durch das Arbeitsministerium, die CNS und den CCSS, vorliegen.<\/p>\n<p>Wir hoffen, im Rahmen einer Konferenz die am 18. Januar 2018 um 16 Uhr stattfinden wird mehr Informationen geben zu k\u00f6nnen. Die Konferenz wird in franz\u00f6sischer Sprache abgehalten. Sie werden in K\u00fcrze eine Einladung zur Registrierung f\u00fcr diese Konferenz erhalten.<\/p>\n<p>F\u00fcr weitere Informationen wenden Sie sich bitte an <strong><a href=\"mailto:philippe.heck@fedil.lu\">Philippe Heck<\/a><\/strong>&nbsp;oder <strong><a href=\"mailto:ella.gredie@fedil.lu\">Ella Gredie<\/a>.<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>Der vollst\u00e4ndige Text des Gesetzes vom 15. Dezember 2017 kann im Memorial A Nr. 1082 unter <strong><a href=\"http:\/\/legilux.public.lu\/eli\/etat\/leg\/loi\/2017\/12\/15\/a1082\/jo\"><u>diesem Link<\/u><\/a><\/strong> eingesehen werden.<\/p>\n<p><em>&nbsp;<\/em><em>Luxemburg, den 21. Dezember 2017<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Gesetz vom 15. Dezember 2017 sieht vor, ab dem 1. Januar 2018, bestimmte Urlaubsanspr\u00fcche zu verl\u00e4ngern und andere zu reduzieren bzw. abzuschaffen. 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